Ergotherapiepraxis Agnes Werner & Team tut mir gut

Wie erhalte ich eine ärztliche Verordnung und was muss ich beachten?

Um eine Therapie zu erhalten, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (ein Rezept) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Verordnungen dürfen u.a. von folgenden Ärzt*innen ausgestellt werden: Kinderärzt*innen, Allgemeinmediziner*innen, Hausärzt*innen, Neurolog*innen, Orthopäd*innen, Chirurg*innen, Psychiater*innen und Psychotherapeut*innen. Das Rezept bringen Sie zur ersten Therapiestunde mit. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem ersten Termin und der Rezeptausstellung maximal 28 Tage liegen dürfen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Verordnung.

Wie lange dauert die Therapie

Ein Rezept umfasst in der Regel 10 Therapiestunden. Je nach Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, kann eine Therapieeinheit 30 Minuten (motorisch-funktionelle Behandlung, Hirnleistungstraining), 45 Minuten (sen­so­mo­tor­isch‐per­zep­tive Behandlung) oder 60 Minuten (psych­isch‐funk­tio­nelle Behandlung) dauern. Die Therapie findet in der Regel ein bis zwei Mal pro Woche statt. Ist das Rezept abgeschlossen, überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeut*in, ob eine weitere Behandlung sinnvoll und notwendig ist. Ist dies der Fall, so müssen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine weitere Verordnung (Rezept) bitten.

Wie erhalte ich einen Termin

Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich telefonisch unter 0721 / 40 71 67 oder per e-Mail an info@ergotherapie.team bei uns. Denken Sie bitte daran, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie zur Terminabsprache erreichen können.

Die vereinbarten Therapiezeiten sind für Sie reserviert. Wir terminieren nicht doppelt, sodass für Sie keine Wartezeiten entstehen.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten einer ergotherapeutischen Behandlung trägt Ihre Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen einen Anteil von 10 % zuzahlen, sowie eine Rezeptgebühr von 10 €. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entfallen diese Beiträge. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung grundsätzlich befreit. Bei privat Versicherten variiert die Kostenübernahme, je nachdem welchen Tarif Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse gewählt haben. Wir informieren Sie gerne vor Behandlungsbeginn über die für Sie entstehenden Behandlungskosten. Sie haben dann die Möglichkeit, bei Ihrer privaten Krankenkasse die Kostenübernahme vorab zu klären.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin gar nicht oder kurzfristiger als 24 Stunden absagen, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.